Sind die meisten Badestege in Brandenburg in Gefahr? Ein Schreiben des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA), eine Art Haftpflichtversicherung der Städte und Gemeinden, legt dies recht unmissverständlich nahe. Konkret geht es um die Badestege der Flößerstadt Lychen (Uckermark). Der KSA weist in einem Brief vom Januar an die uckermärkische Stadt darauf hin, dass eine Badestelle durch einen Badesteg zu einer „Bäderanlage“ aufgewertet wird. Und Bäderanlagen müssten durch die Kommunen beaufsichtigt werden. Für Lychen heißt das: Entweder die Stadt stellt für all ihre Stege Aufsichtspersonal wie Bademeister zur Verfügung, oder sie muss die Anlagen „unverzüglich“ entfernen, fordert der KSA.
Der uckermärkische Landtagsabgeordnete Henryk Wichmann (CDU) hat nun auf das Problem aufmerksam gemacht. „Das ist doch Irrsinn im Quadrat“, meint er. Denn die Anordnung dürfte nicht nur Lychen betreffen, sondern müsste demnach in ganz Brandenburg gelten. „Im Endeffekt bleibt den Kommunen nichts weiter übrig, als die Stege abzureißen“, befürchtet der Abgeordnete. Wie viele Badestege es in Brandenburg gibt, ist unklar. Es dürften angesichts der rund 3000 Gewässer Hunderte sein.
Die Einstellung von Bademeistern für all die Anlagen dürfte die Finanzkraft der Kommunen übersteigen, meint Wichmann. Abgesehen davon sei unklar, wo das Personal herkommen soll. Er wirbt für eine pragmatische Lösung: Warum könne man nicht einfach ein Schild aufstellen „Baden auf eigene Gefahr“, fragt er. „In Potsdam kämpfen wir in einer Enquete-Kommissionen für die Stärkung des ländlichen Raumes und dann wird mit ein paar Zeilen die landesweite Vernichtung von Bademöglichkeiten angeordnet. Das passt nicht zusammen“, so Wichmann.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben des KSA:
„Ob eine Badebeaufsichtigung des Badebetriebes erforderlich ist, hängt maßgeblich von der Art der Einrichtung – Badestelle oder aber Bäderanlage – ab: Bei einer Badestelle kann auf Aufsichtspersonal verzichtet werden, nicht jedoch bei einer Bäderanlage. Kennzeichnend für eine Badestelle ist u.a., dass es keine bädertypischen Baulichkeiten (Umkleide-, Duschräume, Stege etc.) gibt. Dementsprechend hat die Stadt Lychen dort, wo sich Stege und/oder eine Badeinsel befinden, für eine Beaufsichtigung des Badebetriebes Sorge zu tragen. Ist dies – etwa aus personellen Gründen – nicht möglich, hat sie die Stege und die Badeinsel unverzüglich zu entfernen.“
Quelle: Dieser Artikel erschin in der Märkischen Allgemeinen.